Haften Eltern auf Baustellen grundsätzlich für ihre Kinder?
Früher wurde frechen Kindern, die sagten, sie dürften nicht bestraft werden, gesagt: Aber deine Eltern können bestraft werden. Das diente der Abschreckung und war teilweise auch wirkungsvoll. Grundsätzlich ist es juristisch möglich, Eltern für den Schaden, den Kinder verursachen zu bestrafen. Die Frage ist allerdings, wie weit die Aufsichtspflicht geht und ob ein kausaler Zusammenhang zwischen einem Schaden und der Aufsichtspflicht besteht.Kinder auf Verbote hinweisen
Baustellen waren schon immer ein beliebter Spielplatz für Kinder. Aber Eltern sollten zumindest wissen, wo sich ihre Kinder tagsüber aufgehalten haben. Und das Baustellen von Unbefugten nicht betreten werden dürfen, steht nicht nur auf dem obligatorischen Verbotsschild, sondern kann den Kindern auch mündlich beigebracht werden. Dennoch verirren sich Kinder immer wieder auf Baustellen, weil sie es aufregend und interessant finden, sich dort rumzutreiben.
Aufsichtspflicht abhängig von der Situation
Umstritten ist der Begriff der Aufsichtspflicht. Letztendlich wird die Aufsichtspflicht nach Situation definiert. So verlangt der Aufenthalt an einem Badesee, das Kinder ständig unter Aufsicht stehen, während in einem weniger gefährlichen Umfeld auch Stichproben genügen, etwa dass sich ein Kind in Rufweite befindet. Da es heute auch Handys gibt, dehnt sich der Begriff nach Alter etwas mehr.
Unfallgefahr berücksichtigen
Noch entscheidender aber ist, die Frage, welcher Schaden Kindern auf Baustellen droht. Natürlich können Kinder, die dort zündeln enormen Schaden anrichten. Rechtlich gesehen werden Kinder und Eltern als Schadensgemeinschaft behandelt, sodass im Schadensfall unabhängig von der Bewertung der Verantwortung keiner ungeschoren davon kommt. Insofern sind Eltern mit dem Leistungsumfang komplett geschützt, der auch die Kinder einschließt.
Aufsichtspflicht in jedem Fall relevant
Abgesehen davon sollten Eltern ein Interesse daran haben, ihre Kinder vor Schaden zu bewahren. Insofern kommt der Aufsichtspflicht in jedem Fall eine bedeutende Rolle zu. Denn wenn ein Kind auf einer Baustelle einen Unfall erleidet, kommt es mit Sicherheit zu Rückfragen seitens der Krankenversicherung.
Fragen, die sich immer stellen
In jedem Fall sollten Eltern also sicherstellen, dass Kinder sich nicht in Gefahr begeben oder in Situationen, die sie nicht einschätzen können. Dass je nach Alter die eigene Sicherheit oder das Risiko anderen Menschen Schaden zuzufügen im Vordergrund des Interesses stehen, ist dabei fast zweitrangig, denn im Schadensfall, gleich, wen der Schaden betrifft, müssen sich Eltern Fragen stellen lassen.