Steuervorteile für Familien

Steuervorteile für FamilienEin Kind heute aufzuziehen, stellt ganz ohne Frage eine ungeheure finanzielle Belastung für jeden Erziehenden dar. Die Preise sind gestiegen, ebenso die Ansprüche. Das erste Handy mit Eintritt in die Grundschule will gekauft werden, Markenkleidung wird immer wichtiger. Ein eigener Computer muss her, das Taschengeld reicht hinten und vorne nicht.

Ein wenig Hilfe in der pekuniären Krise verspricht jedes Jahr die Lohnsteuerberechnung. Da existieren dann doch einige Vergünstigungen für Familien mit einem oder mehreren Kindern beziehungsweise Alleinerziehenden. Die Vorteile jedoch auch richtig zu nutzen, um letztendlich Einiges der bezahlten Steuern wieder zurückzuerhalten, scheint für so manchen ein Weg durch einen Irrgarten von Paragrafen, Einschränkungen und Sonderregeln. Was es ja auch ist. Beim Kindergeld schon fängt es an. Es besteht nämlich die Möglichkeit, sich das Kindergeld, statt es sich einfach für jedes einzelne Kind auszahlen zu lassen, in die Lohnsteuerkarte als Kinderfreibetrag eintragen zu lassen. Dies ist meistens dann zu bevorzugen, wenn der Eintrag einen größeren, geldwerten Vorteil bringt als die direkte Auszahlung, in der Regel, wenn der Steuersatz über dreißig Prozent anwächst. Auch der BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung ist in dieser Beziehung unbedingt zu erwähnen. Mit großen Problemen haben hier die Familien zu kämpfen, in denen beide Eltern arbeitslos sind, denn sie können die Ausgaben lediglich als Sonderausgaben absetzen und nicht wie berufstätige Eltern als Werbungskosten. Ist das Kind schon im nahen Erwachsenenalter in einer Ausbildung, besteht die Möglichkeit, in der Abrechnung einen Ausbildungsfreibetrag aufzulisten, wenn das Kind nicht mehr zu Hause wohnt und den achtzehnten Geburtstag hinter sich hat.

Für Alleinerziehende besteht eine weitere Möglichkeit, Geld vom Staat geschenkt zu bekommen. Es ist die Rede von dem sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Seit geraumer Zeit ist auch wieder möglich, zusätzliche Kinderbetreuungskosten zu einem größeren Teil abzusetzen. Das Elterngeld ist ebenfalls eine Möglichkeit, ein wenig der Investitionen wieder hereinzuholen. Es wird für höchstens vierzehn Monate gezahlt, wenn der Vater sich einverstanden erklärt, das Kind für wenigstens zwei Monate zu betreuen oder wenn ein Elternteil die Erziehung alleine übernimmt.

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